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Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:

 - der Verbandsvertretung

 - den Delegierten 

Die Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:

- Entscheidung über Anträge der Mitglieder

- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Verbandsvorsitzenden

- Entgegennahme des Kassenberichts

- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer und Entlastungserteilung      

- Wahl / Entlastung des Vorstandes

Wahl von zwei Kassenprüfern

- Beschlussfassung zu Satzungsänderungen

- Benennung der Delegierten zum Landesfeuerwehrverband

- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

 

Die Delegiertenversammlung tagt mindestes 1 mal jährlich. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen mittels Brief einberufen.

Der Vorstand hat aber auch unverzüglich eine Delegiertenversammlung einzuberufen, wenn das Verbandsinteresse es erfordert oder mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Delegierten dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.