Die Verbandsvertretung
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Die Verbandsvertretung setzt sich zusammen aus:
· den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren · dem Beauftragten für Jugendfeuerwehren · dem Kreisfunkwart · dem Zugführer des ABC-Zuges · dem Vertreter der Werkfeuerwehren Die Verbandsvertretung beschließt über: - den Einspruch eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand,- vermögenswirksame Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen
oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen, - Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten. Die Verbandsvertretung fasst außerdem alle Verbandsbeschlüsse, soweit diese nicht dem Vorstand oder der Delegiertenversammlung vorbehalten sind. |

