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Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:
- den Delegierten
Die Aufgaben der Delegiertenversammlung sind: - Entscheidung über Anträge der Mitglieder - Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Verbandsvorsitzenden - Entgegennahme des Kassenberichts - Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer und Entlastungserteilung - Wahl / Entlastung des Vorstandes - Wahl von zwei Kassenprüfern - Beschlussfassung zu Satzungsänderungen - Benennung der Delegierten zum Landesfeuerwehrverband - Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge Die Delegiertenversammlung tagt mindestes 1 mal jährlich. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen mittels Brief einberufen. Der Vorstand hat aber auch unverzüglich eine Delegiertenversammlung einzuberufen, wenn das Verbandsinteresse es erfordert oder mindestens ein Drittel der stimmbe- rechtigten Delegierten dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. |

