Die Delegiertenversammlung
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Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:

 - der Verbandsvertretung

  - den Delegierten 

Die Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:

- Entscheidung über Anträge der Mitglieder

- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Verbandsvorsitzenden

- Entgegennahme des Kassenberichts

- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer und Entlastungserteilung      

- Wahl / Entlastung des Vorstandes

Wahl von zwei Kassenprüfern

- Beschlussfassung zu Satzungsänderungen

- Benennung der Delegierten zum Landesfeuerwehrverband

- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

 

Die Delegiertenversammlung tagt mindestes 1 mal jährlich. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen mittels Brief einberufen.

Der Vorstand hat aber auch unverzüglich eine Delegiertenversammlung einzuberufen, wenn das Verbandsinteresse es erfordert oder mindestens ein Drittel der stimmbe- rechtigten Delegierten dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.