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Die Aus- und Weiterbildung der Freiwilligen Feuerwehren Der kommunale Brandschutz im Landkreis Saarlouis wird von den 13 Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises übernommen. Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland ist im „Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland“ (SBKG) geregelt. Der Abschnitt 12 dieses Gesetzes werden in „§ 49 Ausbildung, Fortbildung und Übungen“ die Grundlagen geregelt. Hiernach obliegt den Kommunen die Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Die weiterführende Ausbildung obliegt den Landkreisen und dem Stadtverband Saarbrücken. Die Führungskräfteaus- und –fortbildung, sowie spezielle Ausbildung wird an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Die Ausbildung wird nach den jeweiligen Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen durchgeführt. Grundlegendes wird in der „FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ geregelt. Lernzielkataloge regeln die Details der Ausbildung. Die Ausbildung in den Städten/Gemeinden und im Landkreis finden als Abend- und Wochenendausbildung statt, also zusätzlich zur beruflichen Belastung.
Die Ausbildung zum Gruppen- und Zugführer findet an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes in Saarbrücken statt. Auch Spezialausbildung wie Führen im ABC-Einsatz, Technische Hilfeleistung, Verhaltenstraining Brandbekämpfung, usw. |

